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LG Berlin, 15.09.2008 - 29 O 269/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.09.2008 - 29 O 269/06
- KG, 02.03.2009 - 2 W 15/09
Wird zitiert von ...
- KG, 02.03.2009 - 2 W 15/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde bei Fehlen einer …
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 15. September 2008 - 29 O 269/06 - wird auf seine Kosten - einschließlich der Kosten der Streithelfer - bei einem Gegenstandswert von 300, 00 EUR als unzulässig verworfen.